Beraterzulassungen/ Förderung von Unternehmensberatungen
Externe Beratungsleistungen können oft durch öffentliche Fördergelder unterstützt werden. Der Berater ist als qualifiziertes Beratungsunternehmen bei allen bekannten Fördereinrichtungen gelistet:
• Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
• KfW
• LfA, Bayern
Die Fördermöglichkeiten unterliegen leider häufigen regulatorischen Veränderungen, so dass jeweils im Einzelfall geprüft werden muss, ob und in welchem Umfang eine Bezuschussung möglich und sinnvoll ist. Die Prüfung findet im Anschluss an das Erstgespräch statt.
Wichtiger Hinweis:
Teilweise können Zuschüsse nur bewilligt werden, wenn die Beantragung der Fördermittel vor Auftragserteilung an ein Beratungsunternehmen erfolgt ist!